Vorsorgerecht

Was machen Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, sei es wegen Unfall, Krankheit oder Alter? Sichern Sie daher sich und Ihre Familie präventiv durch klare Patientenverfügungen, umsichtige Vollmachten inklusive Betreuungsverfügungen ab. Als Vorsorgeanwälte beraten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Sorgen Sie für sich und Ihre Angehörigen vor

Nicht nur im Interesse Ihrer Liebsten, sondern auch im eigenen, empfiehlt es sich durch Vorsorgeregelungen zu gewährleisten, dass Ihre Angelegenheiten im Verhinderungsfall nach Ihren Vorstellungen und Wünschen geregelt werden. Von „einfachen“ Bankvollmachten, damit für Sie im Notfall Ihre Bankgeschäfte erledigt werden können, über umfassendere Vorsorgevollmachten bis hin zu Generalvollmachten.

Auf Grund medizinischen Fortschritts ist unsere Lebenserwartung deutlich gestiegen. Dadurch haben wir alle im Alter länger mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu kämpfen. Sie möchten verhindern, dass eine familienfremde, Ihnen unbekannte Person vom Gericht zum Betreuer für Sie eingesetzt wird, um die für Sie anfallenden Geschäfte zu erledigen? Dann sollten Sie handeln und eine Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Vorsorgevollmacht vorhalten! Diese sollte durch eine Betreuungsverfügung, falls doch eine gerichtlich angeordnete Betreuung notwendig werden würde, ergänzt sein.

Wenn Sie krankheits-, unfall- oder auch altersbedingt nicht mehr Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen und lebensverlängernden Maßnahmen äußern können, so stellt sich für Angehörige und Ärzte die Frage: Was ist Ihr Wille? Welche medizinischen Behandlungen wünschen Sie sich? Hier sollten Sie auch Ihren Angehörigen zu liebe Ihre Vorstellungen rechtssicher in einer Patientenverfügung niederlegen, um Unsicherheit und Streit unter Ihren Angehörigen bzw. mit den behandelnden Ärzten zu vermeiden. Denn ist Ihr Wille nicht rechtssicher zu ermitteln, so entscheiden Ärzte, um sich auch selbst vor strafrechtlicher Verantwortung zu schützen, „in dubio pro vita“, also im Zweifel für das Leben und damit für lebensverlängernde Maßnahmen – auch wenn Sie selbst dieses Leben als für Sie nicht mehr als „lebenswert“ erachten würden.

Deshalb empfiehlt es sich nicht nur im Alter, sondern auch schon für junge und gesunde Menschen, insbesondere mit eigener Familie und Kindern, entsprechende Vorsorgeregelungen zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Leistungen im Vorsorgerecht

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Schutz vor Missbrauch von Vollmachten
  • Kontrolle von Bevollmächtigten
  • Widerruf von Vollmachten
  • Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)
  • Vollmacht nach dem Tod (postmortale Vollmacht)
  • Betreuungsverfügung
  • Betreuung und Besorgung von Geschäften
  • Bestattungsverfügungen
  • Lebensversicherungen
  • Sonstige Versicherungen anlässlich des Todesfalls
  • Vorsorge durch Früherkennung

Unsere 360° Beratung

Gemeinsam Planen – auch für den Erbfall

Vorsorge bedeutet auch, sich frühzeitig Gedanken um die Weitergabe des eigenen Vermögens an die nächste Generation zu machen und entsprechend zu handeln. So kann Streit und unnötige Steuerbelastung vermieden werden. Gemeinsam entwickeln wir eine an Ihren Wünschen orientierte, rechtssichere und sinnvolle Vermögensnachfolge.

Mehr erfahren

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Als erfahrene Rechts- und Fachanwälte entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte, allumfassende und rechtssichere Strategien und Lösungen.