Vorsorge- & Familienrecht

Sie wollen sich und Ihre Familie durch Patientenverfügungen und Vollmachten absichern oder Angelegenheiten regeln, wenn es in der Familie und Ehe kriselt oder es leider schon zu spät ist? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Was machen Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, sei es wegen Unfall, Krankheit oder Alter? Sichern Sie daher sich und Ihre Familie präventiv durch klare Patientenverfügungen, umsichtige Vollmachten oder Betreuungsverfügungen ab. Als Vorsorgeanwälte beraten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Vorsorge – diese Leistungen bieten wir Ihnen

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Schutz vor Missbrauch von Vollmachten
  • Kontrolle von Bevollmächtigten
  • Widerruf von Vollmachten
  • Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)
  • Vollmacht nach dem Tod (postmortale Vollmacht)
  • Betreuungsverfügung
  • Betreuung und Besorgung von Geschäften
  • Bestattungsverfügungen
  • Lebensversicherungen
  • Sonstige Versicherungen anlässlich des Todesfalls
  • Vorsorge durch Früherkennung

Familien- und Erbrecht greifen eng ineinander

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Adoption verbundenen Personen. Diese Verbindungen und etwaige getroffene Regelungen wie Eheverträge sind nicht nur im Erbfall, sondern auch im Scheidungsfall von großer Bedeutung.

Leistungen Familienrecht

  • Adoption
  • Eheverträge
  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Als erfahrene Rechts- und Fachanwälte entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte, allumfassende und rechtssichere Strategien und Lösungen.