Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Adoption verbundenen Personen. Diese Verbindungen und etwaige getroffene Regelungen wie Eheverträge sind nicht nur im Erbfall, sondern auch im Scheidungsfall von großer Bedeutung.

Die Facetten des Familienrechts

Wer an Familienrecht denkt, denkt in erster Linie an große Emotionen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Das Familienrecht ist aber vieles mehr. Es ist grundsätzlich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und bestimmt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen. Dazu gehören neben dem Scheidungsrecht und seinen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht), auch das Adoptionsrecht sowie Vormundschafts-, Pflegeschafts- und Betreuungsrecht.

Auch im Familienrecht sollte der Aspekt der Vorsorge nicht außer Acht gelassen werden. Gerade im Zusammenhang mit Ehepartnern, die ein Unternehmen mit in die Ehe bringen oder im Lauf der Ehe zu Unternehmern werden, ist der Abschluss eines Ehevertrages für beide Partner dringend angeraten. Zum einen kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ein eventueller Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung zu existenzgefährdenden Vermögensabflüssen für ein Unternehmen führen, zum anderen muss der Haftungsausschluss des anderen Partners sowie dessen Privatvermögen abgesichert sein. Dies kann mittels eines Ehevertrages geregelt werden. Dabei beraten wir Sie gerne, um eine passgenaue Lösung für Sie zu finden.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie im Falle der Trennung, in Scheidungsverfahren sowie in Unterhaltsfragen, beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie beim Umgangs- und Sorgerecht. Vorrangig streben wir jedoch, zur Vermeidung unnötiger zusätzliche emotionaler Belastungen einvernehmliche Lösungen an, wie beispielsweise eine einvernehmliche Scheidung mit entsprechender Scheidungsfolgenvereinbarung. Daneben vertreten wie Sie gerne in Adoptionsverfahren. Sprechen Sie uns an.

Leistungen im  Familienrecht

  • Adoption
  • Eheverträge
  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft

Unsere 360° Beratung

Damit ihr Lebenswerk Bestand hat

Unser Ansatz ist es, die Familie langfristig im Blick zu haben. Gründe, die eigene Erb- und Vermögensnachfolge zu regeln, sind stets unterschiedlich und individuell. Es bedeutet aber immer, sich frühzeitig Gedanken um die eigene Zukunft, die der Familie sowie der nächsten Generationen zu machen. Wer entsprechend handelt, kann so Streit und unnötige Steuerbelastung vermeiden. Gemeinsam entwickeln wir eine an Ihren Wünschen orientierte, rechtssichere und sinnvolle Erb- & Vermögensnachfolge.

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