Erbrecht & Vermögensnachfolge

Nach dem Erbfall

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein sehr belastender Moment im Leben. Neben der Trauer warten auf die Angehörigen vielfältige Aufgaben und Herausforderungen. Unabhängig davon, ob Sie Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter sind – wir stehen Ihnen als Berater zur Seite.

Unterstützung in schwierigen Zeiten

Schon kurz nach dem Tod eines Angehörigen gibt es verschiedene rechtliche Fragen zu klären: Gibt es ein Testament? Wer wurde als Erbe eingesetzt? Ist ein Erbschein erforderlich? Wie sieht es mit Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Auflagen aus?
Wir beraten und vertreten Sie unabhängig davon, ob Sie Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker sind.

Unsere Philosophie ist eine, wenn möglich, außergerichtliche Lösung, auch unter Einbezug von Mediation. Sollte dies Ihre Lebenssituation nicht zulassen, so vertreten wir Sie selbstverständlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise im Rahmen von Erbscheinsverfahren, Erbenfeststellungsklagen oder Pflichtteilsklagen.

Zu unserem Leistungsspektrum gehört neben der Erbenermittlung auch die Abwicklung von Nachlässen, beispielsweise als Testamentsvollstrecker oder im Auftrag von Erbengemeinschaften, sowie die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.

Themenbereiche & unsere Tätigkeitsfelder im Überblick

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Erbengemeinschaft
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Anrechnung und Ausgleichung
  • Ausschlagung
  • Anfechtung
  • Erbenhaftung
  • Erbschein
  • Erbschaftsteuer
  • Mediation
  • Vermächtnis
  • Abwicklung von Nachlässen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlasspflegschaften
  • (Sofort-) Hilfe nach dem Erbfall

Unsere 360° Beratung

Familien- & Erbrecht greifen eng ineinander

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Adoption verbundenen Personen. Diese Verbindungen und etwaige getroffene Regelungen wie Eheverträge sind nicht nur im Erbfall, sondern auch im Scheidungsfall von großer Bedeutung.

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Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung

Als erfahrene Rechts- und Fachanwälte entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte, allumfassende und rechtssichere Strategien und Lösungen.