Erbrecht & Vermögensnachfolge
Vor dem Erbfall
Wer sich frühzeitig Gedanken um die Weitergabe seines Vermögens an die nächste Generation macht und entsprechend handelt, kann Streit und unnötige Steuerbelastungen vermeiden. Gemeinsam entwickeln wir eine an Ihren Wünschen orientierte, rechtssichere und sinnvolle Vermögensnachfolge.
Sie bestimmen den Fortbestand Ihres Lebenswerkes
Häufig stellt sich die Frage, ob schon zu Lebzeiten oder erst mit dem Tod Vermögen an die nächste Generation weitergeben werden soll. Deshalb ist es so wichtig, dass wir bei der Beratung und Gestaltung Ihre persönlichen Beziehungen, Wünsche, Sorgen und Lebenssituationen im Auge behalten.
Unsere Aufgabe als Ihre Anwälte ist es zum einen Ihre Vermögensnachfolge durch die Gestaltung von Regelungen für den Todesfall, wie z.B. eines geeigneten Testaments oder eines Erbvertrages, umzusetzen. Zum anderen auch schon die lebzeitige Übergabe von Vermögen im Wege von Schenkungen oder der Errichtung einer Stiftung zu regeln.
Themenbereiche & unsere Tätigkeitsfelder im Überblick
- Gesetzliche Erbfolge
- Testamente und Erbverträge
- Pflichtteilsreduzierung
- Pflichtteilsverzicht
- Enterbung
- Digitaler Nachlass
- Schutz vor „Erbschleicherei“
- Patchwork Familie
- Adoption
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungsteuer
- Rückforderung von Schenkungen
- Sozialhilferegress
- Steueroptimierung
- Unternehmensnachfolge
- Stiftungen
Unsere 360° Beratung
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Zu unserem ganzheitlichen Beratungsansatz gehört es auch, dass „Vor dem Erbfall“ Vorsorgeregelungen getroffen werden sollten. Was machen Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, sei es wegen Unfall, Krankheit oder Alter? Sichern Sie sich und Ihre Familie daher präventiv durch klare Patientenverfügungen und umsichtige Vollmachten oder Betreuungsverfügungen ab. Als Vorsorgeanwälte beraten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.
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